Sammlerwaffen bei Wettkämpfen

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass das wettkampfmäßige Schießen mit erlaubnispflichtigen Sammlerwaffen nicht zulässig ist. Dies gilt auch für Erbwaffen, bei denen der Erber kein schießsportliches Bedürfnis hat.

Daher werden im Rahmen der Kreismeisterschaften die entsprechenden Dokumente (Waffenbesitzkarte, ggf. Überlassungsschein und Kopie der WBK des Überlassers) im Zuge der Waffenkontrolle geprüft. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten bitten wir die Schützen, diese zusammen mit der Startkarte vorzulegen.

Weitere Hintergründe sind dem nachfolgenden Schreiben zu entnehmen: Sammlerwaffen bei Wettkämpfen

Sammlerwaffen bei Wettkämpfen